Der große Business Kompass 2008 - Zahlen, Daten, Fakten

Der große Business Kompass 2008 - Zahlen, Daten, Fakten

von: Haufe Redaktion

Haufe Verlag, 2008

ISBN: 9783448086850

Sprache: Deutsch

229 Seiten, Download: 1726 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Der große Business Kompass 2008 - Zahlen, Daten, Fakten



Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (S. 26-27)

Nach § 35a EStG in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung können Steuerpflichtige auf Antrag die folgenden Steuerermäßigungen erhalten:

• Für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (sog. Minijobs): 10 % der Aufwendungen, höchstens 510 €.
• Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Privathaushalt: 12 % der Aufwendungen, höchstens 2.400 €.
• Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 €, für Pflege und Betreuungsleistungen bei pflegebedürftigen Personen zusätzlich höchstens 600 €.
• Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 €. Die Vergünstigungen können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nebeneinander in Anspruch genommen werden, allerdings nicht für die gleichen Leistungen. Die Höchstbeträge nach § 35a EStG sind haushaltsbezogen anzuwenden. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind alle Steuerzahler, die die begünstigten Leistungen in ihrem Privathaushalt im Inland und in der EU und im Europäischen Wirtschafts# raum durchführen lassen (lt. Steueränderungsgesetz 2008). Auch Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Mieter können die Steuerermäßigung erhalten. Begünstigte Tätigkeiten

1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Das Beschäftigungsverhältnis muss eine Tätigkeit zum Gegenstand haben, die einen engen Bezug zum Haushalt hat. Dazu gehören z. B.
• die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt,
• die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen,
• die Gartenpflege,
• die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen rechnen nur Tätigkeiten, die
• gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und
• für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird und die
nicht zu den handwerklichen Leistungen (s.u.) gehören.
• Insbesondere fallen darunter:
• die Reinigung der Wohnung durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur,
• das Putzen der Fenster durch einen selbstständigen Fensterputzer,
• die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und
• von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen im Haushalt (z.B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder einer Sozialstation)
• Reinigung des Treppenhauses und der sonstigen Gemeinschaftsräume,
• Gartenpflegearbeiten (Rasenmähen, Hecken und Sträucher schneiden, Unkraut jäten, Laubbeseitigung),
• Schneeräumen (nicht auf dem öffentlichen Gehsteig)
• Säubern des Hofes und der Einfahrt,
• geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sog. Minijobs), die durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit eingegangen werden
Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen.

Der Höchstbetrag von 600 € für haushaltsnahe Dienstleistungen erhöht sich für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen,
• bei denen ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I – III im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch besteht oder
• die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen,
• die in einem Privathaushalt des Steuerpflichtigen oder
• im Haushalt der vorstehend genannten gepflegten oder betreuten Person erbracht werden,
• auf 1.200 €. 3. Handwerkerleistungen Zu den ab 2006 begünstigten Handwerkerleistungen, die in einem Privathaushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, gehören insbesondere die Aufwendungen für folgende Tätigkeiten:
• Arbeiten an Innen und Außenwänden (z.B. Putzerneuerung, Anstrich und Tapezierarbeiten)
• Arbeiten am Dach (auch Dacherneuerung), an der Fassade, an Garagen, o. Ä.,
• Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

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