Perfekte Geschäftsbriefe und E-Mails

Perfekte Geschäftsbriefe und E-Mails

von: Peter Sturtz

Haufe Verlag, 2006

ISBN: 9783448072785

Sprache: Deutsch

214 Seiten, Download: 1195 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Perfekte Geschäftsbriefe und E-Mails



Geschäftsbriefe in der Praxis (S. 91-92)

In diesem Teil finden Sie wertvolle Informationen und Praxisbeispiele zu den wichtigsten Themen der modernen Geschäftskorrespondenz von A wie Abmahnungen bis Z wie Zwischenbescheide. Zu jedem dieser Themen erhalten Sie

● wichtige Hintergrundinformationen und
● perfekt formulierte und gestaltete Beispielbriefe.

Die Briefe können Sie direkt von der CD-ROM in Ihre Textverarbeitung übernehmen. Dann ergänzen Sie einfach die korrekte Anschrift, die richtige Anrede und individuelle Details – fertig ist Ihr Schreiben. Schneller und professioneller geht es nicht.

Abmahnungen: Voraussetzung zur Kündigung

Bevor Sie einem Mitarbeiter kündigen, müssen Sie ihn in vielen Fällen vorher abmahnen. Ziel einer Abmahnung ist es, dem Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten mitzuteilen und ihm gleichzeitig zu verdeutlichen, dass sein Arbeitsverhältnis gefährdet ist, wenn er das Verhalten nicht ändert. Sie wird daher auch als die „gelbe Karte" des Arbeitsrechts bezeichnet.

Die Abmahnung muss vier Elemente enthalten:

● die detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens,
● eine klare Missbilligung des Verhaltens,
● die Beschreibung des Verhaltens, das Sie in Zukunft erwarten, sowie
● einen unmissverständlichen Hinweis auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, falls das Fehlverhalten erneut auftritt.

Je genauer Sie das Fehlverhalten in der Abmahnung beschreiben, desto besser sind Ihre Chancen bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Denn als Arbeitgeber müssen Sie jederzeit beweisen können, dass die Abmahnung berechtigt war. Geben Sie daher den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls an. Nennen Sie zusätzlich Zeugen und wichtige Details. Mahnen Sie grundsätzlich schriftlich ab.

Hier finden Sie einige typische Gründe für eine Abmahnung:

● Fehlerhafte Arbeitsausführung
● Störung des Betriebsfriedens
● Wiederholtes Zuspätkommen
● Unerlaubte Nebentätigkeit
● Verletzung der Nachweispflicht im Krankheitsfall
● Unerlaubte Nebentätigkeit
● Nichterfüllung der Leistung
● Eigenmächtiger Urlaubsantritt
● Nichtbefolgung von Anweisungen
● Unentschuldigtes Fehlen
● Verstoß gegen ein betriebliches Alkoholverbot
● Überziehen der Pausen
● Wiederholtes Zuspätkommen
● Unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes

Wer darf eine Abmahnung aussprechen?

Die Abmahnung darf nur von berechtigten Mitarbeitern ausgesprochen werden. In der Regel sind dies Führungskräfte, die verbindliche Anweisungen über die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten erteilen dürfen, etwa

● Geschäftsführer,
● Personalchef,
● Teamleiter,
● Meister oder
● Gruppenleiter.

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