Das große Testbuch für die Bewerbung

Das große Testbuch für die Bewerbung

von: Doris Brenner, Frank Brenner

Haufe Verlag, 2007

ISBN: 9783448080209

Sprache: Deutsch

216 Seiten, Download: 5552 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Das große Testbuch für die Bewerbung



Meine Rechte als Bewerber ( S. 209)

Welche Rechte Sie als Bewerber haben, wird für Sie bei einem Auswahlverfahren sicherlich nicht im Vordergrund stehen. Doch unabhängig davon, ob Sie nach dem Auswahlverfahren ein Vertragsangebot erhalten oder nicht, ist es von Vorteil, die eigenen Rechte zu kennen. Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln an fairwork. Sie finden den Verein im Internet unter www.fairwork-verein.de.

Zudem gibt Ihnen die Rechtanwältin Frau Simone Burkard gerne Auskunft.

HKB Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Simone Burkard

Eschersheimer Landstraße 19-21

60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 507756-0

Fax 069 507756-78

E-Mail: burkard@hkb-anwaelte.de

www.hkb-anwaelte.de

Welche Vorstellungskosten werden erstattet?
Werden Sie von einem Unternehmen zu einem Auswahlverfahren eingeladen, trägt grundsätzlich das Unternehmen die Kosten, die Ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehen. Das Unternehmen darf die Erstattung der Vorstellungskosten zwar ausschließen, muss dies aber unmissverständlich erklären. In der Regel erhalten Sie ein Einladungsschreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und in welcher Form Ihre Kosten übernommen werden. Fragen Sie am besten nach, sofern Sie hierzu keine Informationen erhalten.

Generell gilt: Das einladende Unternehmen muss Ihnen alle erforderlichen Aufwendungen ersetzen, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. Dazu zählen vorwiegend Fahrtkosten und Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung. Erstattet werden sowohl die Bahnfahrtkosten 2. Klasse als auch die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw. Diese sind nach den jeweils gültigen steuerrechtlichen Vorschriften zu berechnen, derzeit betragen sie 0,30 EUR pro Kilometer. In Einzelfällen, zum Beispiel wenn es um die Besetzung einer Führungsposition geht, übernehmen Unternehmen auch Flugkosten und Bahnfahrtkosten für Reisen in der 1. Klasse.

Das Unternehmen hat die Übernachtungskosten zu ersetzen, wenn Ihnen aufgrund der zeitlichen Lage oder Dauer und aufgrund der Entfernung zu Ihrem Wohnort die Hin- und Rückreise am selben Tag nicht zugemutet werden kann. Dies ist häufig bei längeren Auswahlverfahren wie ACs der Fall. Sofern Sie zu den Übernachtungsmög- lichkeiten keine Informationen vom Unternehmen erhalten, gilt auch hier die Empfehlung: Stimmen Sie die Einzelheiten vorher mit dem Unternehmen ab, damit es nicht im Nachhinein zu Auseinandersetzungen kommt.

Die Erstattung von Verpflegungskosten kann pauschal nach den steuerrechtlichen Vorschriften oder auf Einzelnachweis durch entsprechende Rechnungen erfolgen. Die jeweils gültigen Verpflegungspauschbeträge finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.bundesfinanzministerium.de.
EXPERTEN-TIPP

Was gilt bei einer Absage?

Sagt das Unternehmen das Auswahlverfahren ab, haben Sie trotzdem Anspruch darauf, dass Ihnen die entstandenen Kosten, zum Beispiel für die bereits gekaufte Bahnfahrtkarte, ersetzt werden.

Was gilt für bestimmte Testverfahren?
Ein Unternehmen kann bei der Bewerberauswahl Testverfahren wie zum Beispiel graphologische Gutachten, Assessment-Center, psychologische Eignungstests sowie Stressinterviews einsetzen. Daran muss das Unternehmen allerdings ein berechtigtes Interesse haben. Dies ist dann der Fall, wenn mit dem Testverfahren Fähigkeiten und Eigenschaften geprüft werden, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz erforderlich sind. Die Tests dürfen nicht zu einer völligen Durchleuchtung der Persönlichkeit eines Bewerbers führen.

Generell gilt: Sie müssen immer vorher informiert werden, dass ein Testverfahren stattfindet. Ebenso ist das Unternehmen verpflichtet, Sie über den Zweck und den Umfang von Eignungstests zu informieren. Alle Testverfahren können nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen.

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